Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket

Wer aufgrund von geringem Einkommen oder anderer sozialer bzw. finanzieller Härtegründe (Alleinerziehend, Behinderung..) Schwierigkeiten hat, den Semesterbeitrag aufzubringen, kann einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Bei Genehmigung des Antrages wird ein Zuschuss in Höhe des Ticketbeitrags erstattet, das Ticket kannst du weiter nutzen.

In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist, welche Härtegründe geltend gemacht werden können und wie diese nachzuweisen sind.

Achtung: Bei der Rückmeldung zum Semester ist grundsätzlich der volle Beitrag zu bezahlen. Erst nachträglich können Zuschüsse genehmigt werden!

Antrag stellen

Antragsformular herunterladen

Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Im Büro liegen Anträge aus, die während der Sprechzeiten vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden können. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel.

Nachweise können grundsätzlich nachgereicht werden: Wenn wir anfangen die Anträge zu bearbeiten werden wir für jeden Antrag eine Liste von Nachweisen machen und diese per Mail nachfordern.

Antragsfristen und Bearbeitungsstand

 

WiSe 2023/24

Anträge für das Wintersemester 2023/24 können ab der Rückmeldung also ab dem 19.06.2023 gestellt werden.

Reguläre Anträge für das WiSe 2023/24 können bis zum 30.09.2023 gestellt werden.

Neuimmatrikulierte Studierende können den Antrag bis zum 12.11.2023 stellen.

 

SoSe 2024

Anträge für das Sommersemester 2024 können ab dem 01.02.2024 gestellt werden.

Reguläre Anträge für das SoSe2024 können bis zum 31.03.2024 gestellt werden.

Neuimmatrikulierte Studierende können den Antrag bis zum 13.05.2024 stellen.