Antrag auf Befreiung vom Semesterticket

Informationen bezüglich des neuen Sommersemestertickets findet ihr hier

Was ist eine Befreiung ? 

Bei einer Befreiung vom Semesterticket wird die Fahrtberechtigung entzogen und die Gebühren für das Semesterticket zurückerstattet.

                                            ->  Dafür muss im Vorhinein das Ticket bezahlt worden sein! 

In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist und welche Dokumente du dafür einreichen musst. 

Antrag stellen

Antragsformular als PDF herunterladen

Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel. Nachweise können nachgereicht werden.

Je früher du den Antrag stellst, desto mehr Monate können befreit werden. 

Wer ist berechtigt, eine Befreiung zu beantragen?


  • Alle Studierenden können eine vollständige oder teilweise Befreiung beantragen, wenn sie...
  • ...für mindestens 3 Monate außerhalb Berlins studieren, z.B.
  • Praxissemester oder Praktikum
  • im Rahmen der Abschlussarbeit
  • Auslandssemester
  • ..beurlaubt sind
  • ...aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen
  • ..im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke sind
  • ..verspätet immatrikuliert wurden
  • ..auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und von dieser Hochschule ein Semesterticket erhält

Fristen SoSe 2024

BefreiungsgrundFrist
Abwesenheit vom Studienort:      10.05.2024 
Mehrfachimmatrikulation10.05.2024
Beurlaubung:10.05.2024 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung
Spätimmatrikulation:1 Monat nach Immatrikulationsdatum
Alle anderen:15.09.2024

Fristen WiSe 23/24

BefreiungsgrundFrist
Abwesenheit vom Studienort:      30.09.2023 oder 14 Tage nach Eintreten des Antragsgrundes
Beurlaubung:27.11.2023 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung
Spätimmatrikulation:4 Wochen nach Immatrikulation
Alle anderen:15.03.2024