Informationen bezüglich des neuen Sommersemestertickets findet ihr hier :
Was ist eine Befreiung ?
Bei einer Befreiung vom Semesterticket wird die Fahrtberechtigung entzogen und die Gebühren für das Semesterticket zurückerstattet.
-> Dafür muss im Vorhinein das Ticket bezahlt worden sein!
In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist und welche Dokumente du dafür einreichen musst.
Antrag stellen
Antragsformular als PDF herunterladen
Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel. Nachweise können nachgereicht werden.
Je früher du den Antrag stellst, desto mehr Monate können befreit werden.
Wer ist berechtigt, eine Befreiung zu beantragen?
Alle Studierenden können eine vollständige oder teilweise Befreiung beantragen, wenn sie...- ...für mindestens 3 Monate außerhalb Berlins studieren, z.B.
- Praxissemester oder Praktikum
- im Rahmen der Abschlussarbeit
- Auslandssemester
- ..beurlaubt sind
- ...aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen
- ..im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke sind
- ..verspätet immatrikuliert wurden
- ..auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und von dieser Hochschule ein Semesterticket erhält
Fristen SoSe 2024
Befreiungsgrund | Frist |
Abwesenheit vom Studienort: | 10.05.2024 |
Mehrfachimmatrikulation | 10.05.2024 |
Beurlaubung: | 10.05.2024 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung |
Spätimmatrikulation: | 1 Monat nach Immatrikulationsdatum |
Alle anderen: | 15.09.2024 |
Fristen WiSe 23/24
Befreiungsgrund | Frist |
Abwesenheit vom Studienort: | 30.09.2023 oder 14 Tage nach Eintreten des Antragsgrundes |
Beurlaubung: | 27.11.2023 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung |
Spätimmatrikulation: | 4 Wochen nach Immatrikulation |
Alle anderen: | 15.03.2024 |